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denheitsgarantie
Im 2. Teil der Berufungsverhandlung wurden am 19.11. im Landgericht u.a. die RSL-Zeugen gehört:
Die Berufung wurde verworfen, die Strafe jedoch gesenkt!
Zu diesem Spiel ist eine Nachbemerkung nötig:
aufgrund der Abwesenheit einiger, seit längerem verletzter Spieler traten wir nur zu zehnt an; hielten sehr gut mit und mußten aber trotzdem mitansehen, wie in der 92. Min. beim Stande von 3:5 unser Stürmer Chris an der Seitenlinie vor unserer Ersatzbank vom Gegenspieler (Nr. 12) sehr rabiat umgelegt wurde (Muskelfaserriß in der Wade) – was vom Schiri mit dem Abpfiff des Spiels und den Worten "...ist doch sinnlos, dem noch in der 90. gelb zu geben..." quittiert wurde.
Ich möchte weder diesen Gegenspieler noch diesen Schiri jemals wieder am Goethesteig erleben!
nach der frühen Gästeführung (4.) hier schon der Ausgleich durch Chris (11.)
diesen straffen Kopfball von Chris kann der Hüter nur zur Seite abwehren...
...wo Jung-40er Jens schon lauert – 2:1 (17.)
in der 30. der erneute Ausgleich nach Freistoß,
in der 48. sogar das 2:3
diese rasant erarbeitete Flanke von Jens läßt Mattscher klug durch...
...wodurch Chris abermals den Ausgleich erzielen kann (70.)
Gemäß unserer Strategie, diesem überambitionierten und durchweg nahezu sympathischem Team den Weg aus der Stadtklasse heraus zu ebnen, mußte unsere Notzehn noch einen, zur Sicherheit besser zwei Treffer zulassen (86. + 90.); wir danken an der Stelle auch dem Schiri, daß er beim 3:4 die Abseitsregel nicht anwendete!